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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Einlagensicherung, Filiale und Bargeld (2026)

Bevor du zur Filiale gehst, lohnt ein Blick darauf, wie weit dein Guthaben gesichert ist und was du vor Ort klären musst. Die Checkliste fasst zusammen, was Gesetz und Aufsicht dazu festlegen.

Einlagensicherung: bis zu 100.000 Euro

Das Gesetz begrenzt den Entschädigungsanspruch auf den Gegenwert von 100.000 Euro. Nach Angabe der BaFin gilt das pro Kundin oder Kunde und Bank, unabhängig von der Anzahl der Konten. Hast du bei derselben Bank mehrere Konten, zählen sie zusammen; die Grenze gilt für dein gesamtes Guthaben dort, nicht für jedes Konto einzeln.

Für sechs Monate nach der Gutschrift kann sich der Schutz in bestimmten Fällen auf bis zu 500.000 Euro erhöhen, etwa bei Beträgen aus Immobilientransaktionen mit privat genutzten Wohnimmobilien. Darüber hinaus reicht der gesetzliche Entschädigungsanspruch nicht. Erwartest du einen größeren Betrag, frag vorher nach den Bedingungen.

Tritt der Entschädigungsfall ein, muss das Sicherungssystem spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung durch die BaFin zahlen. Im Regelfall brauchst du dafür keinen Antrag. Die Frist beginnt mit der Feststellung des Entschädigungsfalls, nicht erst mit deinem Besuch in der Filiale.

Auch in der Filiale kannst du die Sicherung prüfen: Banken müssen im Preisaushang über ihre Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung informieren. Wirf dort einen Blick darauf.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Checkliste für den Besuch in der Filiale

Nimm deinen Ausweis mit und prüfe vorher, ob er noch gültig ist. Das Geldwäschegesetz nennt für die Prüfung deiner Identität unter anderem einen gültigen amtlichen Ausweis, der ein Lichtbild des Inhabers enthält. Ob deine Bank dafür auch andere Wege anbietet, fragst du dort.

Verlange die Unterlagen, die in den Geschäftsräumen bereitliegen müssen: die Entgeltinformation, die Informationen zur Kontenwechselhilfe und das Glossar zu den Kontodiensten. Das regelt § 14 des Zahlungskontengesetzes.

Frag, was Bargeld am Schalter kostet. Laut Verbraucherzentrale sind Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Schalter Zahlungsdienste und können einen Preis haben. Lass dir den Betrag nennen, bevor du einzahlst oder abhebst.

Mit einem Basiskonto gilt eine Mindestgarantie: Barauszahlungen müssen im Europäischen Wirtschaftsraum an Schaltern möglich sein, außerdem unabhängig von den Geschäftszeiten an Geldautomaten des Instituts oder eines Netzes, dem es angehört.

Am Geldautomaten kommt es darauf an, wem er gehört. Während das Abheben bei der eigenen Bank oft kostenlos ist, können bei fremden Instituten oder Anbietern Gebühren anfallen. Auch der Hinweis, dass deine Bank nichts berechnet, heißt nicht automatisch, dass die Abhebung gratis ist: Der Betreiber kann dennoch Gebühren verlangen.

Bargeld kannst du nicht online ein- oder auszahlen. Ruf deshalb vor dem Weg an und frag, ob die Filiale Bargeld am Schalter bedient und ob du einen Termin brauchst. Lass dir jede Ein- oder Auszahlung belegen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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